Rechtsprechung
BayObLG, 04.02.1993 - 2Z BR 111/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften (IBR 1993, 318)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99
Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette
Unmittelbar verbindlich sind diese jedoch nicht, weil es sich bei ihnen nicht um Rechtsvorschriften handelt (BayObLG WuM 1993, 287). - VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04
Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Denn nach allgemeiner - auch bereits seinerzeit geltenden - Meinung stellen DIN-Vorschriften lediglich einen Anhaltspunkt dafür dar, dass sich die Mietsache nicht in einem vertragsgemäßen Zustand bzw. in einem die Gesundheit gefährdenden Zustand befindet, binden jedoch den Tatrichter nicht, da es sich bei ihnen nicht um Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungs-charakter handelt (vgl. BGHZ 139, 16 (19 f.); BayObLG, WuM 1993, 287 (288); LG Berlin, GE 1996, 677;… Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, § 536 Rn. 91;… Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. 1996, Rn. 376).